Abschlussprüfung und Übungsklausuren
Informationen zur Abschlussprüfung
Rechtliche Grundlagen
Ausbildung
Auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen werden alle rechtlichen Grundlagen sowie die Lehrpläne der Berufsschule sowie der dienstbegleitenden Unterweisung zur Verfügung gestellt.
Externenprüfung an der Landesdirektion Sachsen
Die Landesdirektion Sachsen stellt auch Informationen zur sogenannten „Externenzulassung“ zur Verfügung. Hier wird geregelt, welche Personen ohne durchlaufene Berufsausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Die Externenprüfung setzt nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 POVFA grundsätzlich voraus, dass zum Prüfungsbeginn eine mindestens viereinhalbjährige berufspraktische Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter in der Landes- oder Kommunalverwaltung nachgewiesen wird.
Abweichend von dieser Mindestzeit ist jedoch nach § 10 Abs. 2 POVFA zur Abschlussprüfung mit einer vierjährigen berufspraktischen Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter zuzulassen, wer an einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 565 Unterrichtsstunden teilnimmt. Dieser Vorbereitungslehrgang ist der Angestelltenlehrgang I.
Der Angestelltenlehrgang I wird in Sachsen derzeit von folgenden Bildungseinrichtungen angeboten:
- Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig
- Sächsisches kommunales Studieninstitut Dresden
- Sächsische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen
Angestelltenprüfung an den Bildungseinrichtungen
Neben der Prüfung an der Landesdirektion kann man sich auch der Abschlussprüfung an den Bildungseinrichtungen stellen. Der Unterschied ist, dass nur der Abschluss an der Landesdirektion nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt ist. In den Verwaltungen ist es jedoch gängige Praxis, dass auch die von den Bildungseinrichtungen erworbenen Abschlüsse anerkannt werden. Ob dies der Fall ist, ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen. Jede Bildungseinrichtung hat eine eigene Prüfungsordnung und eine eigene Hilfsmittelbestimmung.
Ablauf der Abschlussprüfung an der Landesdirektion Sachsen
Die Abschlussprüfung untergliedert sich in zwei Teile: einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Nach § 10 Abs. 3 POVFA gliedert sich die schriftliche Prüfung in vier Prüfungsbereiche (Klausuren):
- Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten Bearbeitungsdauer)
- Personalwesen (120 Minuten Bearbeitungsdauer)
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten Bearbeitungsdauer) – In dieser Klausur wird meist eine kombinierte Aufgabe aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht in Verbindung mit Polizei-, Gewerbe-, Bau-, Sozial- oder Kommunalrecht gestellt.
- Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten Bearbeitungszeit)
Die praktische Prüfung wird nach § 10 Abs. 4 POVFA im Prüfungsbereich „Fallbezogene Rechtsanwendung“ durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine mündliche Prüfung, in dem der Prüfungsteilnehmer eine praktische Aufgabe zu bearbeiten hat und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen soll. Dies können Sachverhalte aus allen Rechtsbereichen der Berufsausbildung sein (Kommunalrecht, Sozialrecht, Haushaltswesen, Personalrecht etc.).
Ablauf der Abschlussprüfung an einer Bildungseinrichtung
Der Ablauf der Abschlussprüfung an der Bildungseinrichtung ähnelt in der Regel dem Ablauf an der Landesdirektion. Jedoch sind auch Abweichungen (z. B. in der Klausurdauer) möglich! Genaueres ist der jeweiligen Prüfungsordnung der Bildungseinrichtung zu entnehmen.
Klausuren zur Prüfungsvorbereitung
Hier werden die von der Landesdirektion Sachsen veröffentlichten Klausuren zur Verfügung gestellt.
Winterprüfung
Sommerprüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Personalwesen
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Winterprüfung
Sommerprüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Verwaltungsbetriebswirtschaft (nicht verfügbar)
- Personalwesen
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Winterprüfung
Nicht durch die LDS veröffentlicht
Sommerprüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Verwaltungsbetriebswirtschaft und Anlage
- Personalwesen
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Winterprüfung
Sommerprüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Personalwesen
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Winterprüfung
Die Sommer- und Winterprüfung wurden am 04.01.2024 auf der Seite der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht.
Sommerprüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Personalwesen
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Winterprüfung