Suche
Kategorien
< Alle Themen
Drucken

Abschlussprüfung und Übungsklausuren

Informationen zur Abschlussprüfung

Rechtliche Grundlagen

Ausbildung

Auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen werden alle rechtlichen Grundlagen sowie die Lehrpläne der Berufsschule sowie der dienstbegleitenden Unterweisung zur Verfügung gestellt.

Externenprüfung an der Landesdirektion Sachsen

Die Landesdirektion Sachsen stellt auch Informationen zur sogenannten „Externenzulassung“ zur Verfügung. Hier wird geregelt, welche Personen ohne durchlaufene Berufsausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Die Externenprüfung setzt nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 POVFA grundsätzlich voraus, dass zum Prüfungsbeginn eine mindestens viereinhalbjährige berufspraktische Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter in der Landes- oder Kommunalverwaltung nachgewiesen wird.

Abweichend von dieser Mindestzeit ist jedoch nach § 10 Abs. 2 POVFA zur Abschlussprüfung mit einer vierjährigen berufspraktischen Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter zuzulassen, wer an einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 565 Unterrichtsstunden teilnimmt. Dieser Vorbereitungslehrgang ist der Angestelltenlehrgang I. 

Der Angestelltenlehrgang I wird in Sachsen derzeit von folgenden Bildungseinrichtungen angeboten:

  •  Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig
  • Sächsisches kommunales Studieninstitut Dresden
  • Sächsische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
  • Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen

Angestelltenprüfung an den Bildungseinrichtungen

Neben der Prüfung an der Landesdirektion kann man sich auch der Abschlussprüfung an den Bildungseinrichtungen stellen. Der Unterschied ist, dass nur der Abschluss an der Landesdirektion nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt ist. In den Verwaltungen ist es jedoch gängige Praxis, dass auch die von den Bildungseinrichtungen erworbenen Abschlüsse anerkannt werden. Ob dies der Fall ist, ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen. Jede Bildungseinrichtung hat eine eigene Prüfungsordnung und eine eigene Hilfsmittelbestimmung.

Ablauf der Abschlussprüfung an der Landesdirektion Sachsen

Die Abschlussprüfung untergliedert sich in zwei Teile: einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Ablauf der Abschlussprüfung an einer Bildungseinrichtung

Der Ablauf der Abschlussprüfung an der Bildungseinrichtung ähnelt in der Regel dem Ablauf an der Landesdirektion. Jedoch sind auch Abweichungen (z. B. in der Klausurdauer) möglich! Genaueres ist der jeweiligen Prüfungsordnung der Bildungseinrichtung zu entnehmen.

Klausuren zur Prüfungsvorbereitung

Hier werden die von der Landesdirektion Sachsen veröffentlichten Klausuren zur Verfügung gestellt.

Inhaltsverzeichnis